Kosten

  Da mir Offenheit und Transparenz sehr wichtig sind, finden Sie nachfolgend eine detaillierte und klare Aufstellung der Preise für meine Angebote.
  PSYCHOTHERAPIE FÜR ERWACHSENE (Einzeltherapie)

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten, wobei für diese Leistung ein Honorar von € 75,-- in Rechnung gestellt wird.

Die Krankenkassen leisten Kostenzuschüsse für Psychotherapie, wenn eine (seelische) Krankheit vorliegt, die eine psychotherapeutische Krankenbehandlung notwendig macht. Ziel ist es, dass die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert wird. Der Kostenzuschuss beträgt € 21,80 pro Therapiesitzung.
Um einen Kostenzuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-) bedingen. Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden. Für die Bestätigung gibt es ein Formular, welches ich Ihnen gerne beim Erstgespräch aushändige.

Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei (gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UstG).
  PSYCHOTHERAPIE FÜR PAARE

Eine paartherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten, wobei für diese Leistung ein Honorar von € 75,-- in Rechnung gestellt wird. Dieser Betrag ist als Gesamtbetrag für beide beteiligten Personen zu verstehen.
Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen für Paartherapien keine Zuschüsse leisten.
Paartherapie ist mehrwertsteuerfrei (gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UstG).

  PSYCHOTHERAPIE / PSYCHOLOGISCHE BEHANDLUNG FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten, wobei für diese Leistung ein Honorar von € 75,-- in Rechnung gestellt wird.

Für die psychologische bzw. psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugend-lichen kann ein Kostenzuschuss beantragt werden. Vorrausetzung dafür ist unter anderem, dass bei dem/der Minderjährigen Auffälligkeiten im sozialen und/oder emotionalen Bereich vorliegen und durch die Behandlung der Eintritt einer Störung hintangehalten werden ka
nn.

Es muss zwischen psychologischer Behandlung und Psychotherapie unterschieden werden, wobei für die Psychologische Behandlung von Minderjährigen gemäß § 20 DVO-StJWG, über die Jugendwohlfahrt (im Rahmen der sozialen Dienste der jeweiligen Bezirkshaupt-mannschaft) ein Kostenzuschuss in der Höhe von € 32,44 pro Therapieeinheit beantragt werden kann.

Um einen Kostenzuschuss für eine Psychotherapeutische Behandlung von Minder-jährigen gemäß § 19 DVO-StJWG (Jugendwohlfahrt - im Rahmen der sozialen Dienste der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft) zugesprochen zu bekommen, muss vorab eine Bestätigung über eine Kostenbeteiligung des Sozial- und Krankenversicherungsträgers (GKK, BVA usw.) vorliegen. Bei Behandlungsbedürftigkeit beträgt die finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen
€ 21,80 pro Therapiesitzung. Zuzüglich des Kostenzuschusses durch die Jugendwohlfahrt
(§ 19 DVO-StJWG) von € 28,50, ergibt sich ein Kostenzuschuss - Gesamtbetrag von
€ 50,30
pro Therapieeinheit.

Gerne informiere ich Sie bei einem persönlichen Erstgespräch über die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten!

Psychologische Behandlung ist ebenso wie Psychotherapie mehrwertsteuerfrei (gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UstG).

  SUPERVISION

Eine Supervisionseinheit dauert 50 Minuten, wobei für diese Leistung ein Honorar von
€ 78,--
in Rechnung gestellt wird. Der angeführte Preis versteht sich inklusive 20% Mehrwertsteuer.
  SELBSTERFAHRUNG

Eine Selbsterfahrungseinheit dauert 50 Minuten, wobei für diese Leistung ein Honorar von
€ 78,-- in Rechnung gestellt wird. Der angeführte Preis versteht sich inklusive 20% Mehrwertsteuer.
 

PSYCHOLOGISCHE DIAGNOSTIK

Von allen Krankenkassen werden bis zu max. 80 % der Gesamtkosten für klinisch-psychologische Diagnostik übernommen, sofern es sich um die Begutachtung einer krankheitswertigen Störung handelt.
Eine Rückvergütung der jeweiligen Kosten ist nur dann möglich, wenn eine Zuweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik von einem/r

  • Vertragsfacharzt/ärztin für Psychiatrie (und Neurologie)
  • Vertragsfacharzt/ärztin für Neurologie (und Psychiatrie)
  • Vertragsfacharzt/ärztin für innere Medizin
  • Vertragsfacharzt/ärztin für Kinderheilkunde oder
  • von einem/r Vertragspsychotherapeutin

vorliegt.

 

Mag.a Heidi Prasch - 0664 / 63 70 462 -