Kosten
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Da
mir Offenheit und Transparenz sehr wichtig sind, finden Sie nachfolgend
eine detaillierte und klare Aufstellung der Preise für meine
Angebote. |
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PSYCHOTHERAPIE
FÜR ERWACHSENE (Einzeltherapie)
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten, wobei für diese Leistung
ein Honorar von € 75,-- in Rechnung gestellt wird.
Die Krankenkassen leisten Kostenzuschüsse für Psychotherapie,
wenn eine (seelische) Krankheit vorliegt, die eine psychotherapeutische
Krankenbehandlung notwendig macht. Ziel ist es, dass die Gesundheit,
die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen
persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit
wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert wird. Der Kostenzuschuss
beträgt € 21,80 pro Therapiesitzung.
Um einen Kostenzuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung
darüber, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen
haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche
Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht
(mit-) bedingen. Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt
durchgeführt werden. Für die Bestätigung gibt es ein
Formular, welches ich Ihnen gerne beim Erstgespräch aushändige.
Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei (gem.
§ 6 Abs. 1 Z 19 UstG).
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PSYCHOTHERAPIE
FÜR PAARE
Eine paartherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten, wobei für
diese Leistung ein Honorar von € 75,-- in Rechnung gestellt
wird. Dieser Betrag ist als Gesamtbetrag für beide beteiligten
Personen zu verstehen.
Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen für Paartherapien
keine Zuschüsse leisten.
Paartherapie ist mehrwertsteuerfrei (gem. § 6 Abs. 1 Z
19 UstG).
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PSYCHOTHERAPIE
/ PSYCHOLOGISCHE BEHANDLUNG FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten, wobei für diese Leistung
ein Honorar von € 75,-- in Rechnung gestellt wird.
Für die psychologische bzw. psychotherapeutische Behandlung von
Kindern und Jugend-lichen kann ein Kostenzuschuss beantragt werden.
Vorrausetzung dafür ist unter anderem, dass bei dem/der Minderjährigen
Auffälligkeiten im sozialen und/oder emotionalen Bereich vorliegen
und durch die Behandlung der Eintritt einer Störung hintangehalten
werden kann.
Es
muss zwischen psychologischer Behandlung und Psychotherapie unterschieden
werden, wobei für die Psychologische Behandlung von Minderjährigen
gemäß § 20 DVO-StJWG, über die Jugendwohlfahrt
(im Rahmen der sozialen Dienste der jeweiligen Bezirkshaupt-mannschaft)
ein Kostenzuschuss in der Höhe von € 32,44 pro Therapieeinheit
beantragt werden kann.
Um
einen Kostenzuschuss für eine Psychotherapeutische Behandlung
von Minder-jährigen gemäß § 19 DVO-StJWG
(Jugendwohlfahrt - im Rahmen der sozialen Dienste der jeweiligen
Bezirkshauptmannschaft) zugesprochen zu bekommen, muss vorab eine
Bestätigung über eine Kostenbeteiligung des Sozial- und
Krankenversicherungsträgers (GKK, BVA usw.) vorliegen. Bei
Behandlungsbedürftigkeit beträgt die finanzielle Unterstützung
durch die Krankenkassen
€ 21,80 pro Therapiesitzung. Zuzüglich des Kostenzuschusses
durch die Jugendwohlfahrt
(§ 19 DVO-StJWG) von € 28,50, ergibt sich ein Kostenzuschuss
- Gesamtbetrag von
€ 50,30 pro Therapieeinheit.
Gerne informiere ich Sie bei einem persönlichen Erstgespräch
über die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten!
Psychologische Behandlung ist ebenso wie Psychotherapie mehrwertsteuerfrei
(gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UstG).
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SUPERVISION
Eine Supervisionseinheit dauert 50 Minuten, wobei für diese Leistung
ein Honorar von
€ 78,-- in Rechnung gestellt wird. Der angeführte Preis
versteht sich inklusive 20% Mehrwertsteuer.
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SELBSTERFAHRUNG
Eine Selbsterfahrungseinheit dauert 50 Minuten, wobei für diese
Leistung ein Honorar von
€ 78,-- in Rechnung gestellt wird. Der angeführte
Preis versteht sich inklusive 20% Mehrwertsteuer.
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PSYCHOLOGISCHE
DIAGNOSTIK
Von allen Krankenkassen werden bis zu max. 80 % der Gesamtkosten
für klinisch-psychologische Diagnostik übernommen, sofern
es sich um die Begutachtung einer krankheitswertigen Störung
handelt.
Eine Rückvergütung der jeweiligen Kosten ist nur dann
möglich, wenn eine Zuweisung zur klinisch-psychologischen
Diagnostik von einem/r
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Vertragsfacharzt/ärztin
für Psychiatrie (und Neurologie)
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Vertragsfacharzt/ärztin
für Neurologie (und Psychiatrie)
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Vertragsfacharzt/ärztin für innere Medizin
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Vertragsfacharzt/ärztin
für Kinderheilkunde oder
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von
einem/r Vertragspsychotherapeutin
vorliegt.
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